Lernziele
Am Ende des Moduls sollten die Lernenden in der Lage sein:
- die Bedeutung von Evaluation und Monitoring zu erkennen, einzuführen und zu etablieren
- sich besser mit der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 und der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 vertraut zu machen
- sich besser mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) vertraut zu machen
- sich mit der Bedeutung des Mainstreaming von Behinderungen zu befassen
- einen genaueren Blick auf die lokalen politischen Maßnahmen im Bereich Behinderung in den Ländern des Konsortiums zu werfen
- Kenntnisse über Überwachungsmechanismen zu erwerben
Einführung
Welche Rolle und Bedeutung haben Evaluierung und Monitoring?
- Eine sorgfältige und konsequente Überwachung und Bewertung der lokalen politischen Maßnahmen eines Landes ist für die Verbesserung und Aufrechterhaltung der Pflege, der Dienstleistungen und der Behandlung im Zusammenhang mit Behinderungen sowie für die Ausrichtung künftiger politischer Entscheidungen unerlässlich.
- Die Bewertung und Überwachung der Leistung lokaler politischer Maßnahmen bietet Haftung und Transparenz in Bezug auf die eingesetzten Ressourcen, hat Auswirkungen auf das politische Lernen und fördert die Legitimität des öffentlichen Handelns.
Was bedeutet Bewertung und Überwachung?
- Monitoring ist die Sammlung und Analyse von Informationen über ein Projekt oder Programm, die während der Laufzeit des Projekts/Programms durchgeführt wird.
- Bewertung ist die regelmäßige, rückblickende Beurteilung einer Organisation, eines Projekts oder eines Programms, die intern oder von externen, unabhängigen Bewertern durchgeführt werden kann” (A step by step guide to Monitoring and Evaluation, 2014, S. 5).
Monitoring und Evaluierung “können Ihnen dabei helfen, zu beurteilen, was Sie bewirken, und können Ihnen wichtige Informationen liefern, die Ihnen zum Beispiel helfen können:
- Ihre Wirksamkeit bei der Erreichung Ihrer Ziele und/oder Auswirkungen auf das Leben der Menschen zu bewerten und nachzuweisen;
- Verbesserung des internen Lernens und der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Projektgestaltung, die Arbeitsweise der Gruppe und die Umsetzung, d.h. in Bezug auf Erfolgsfaktoren, Hindernisse, funktionierende/nicht funktionierende Ansätze usw;
- Freiwillige und Unterstützer_innen zu befähigen und zu motivieren;
- Gewährleistung der Rechenschaftspflicht gegenüber den wichtigsten Interessengruppen (z. B. Ihre Gemeinschaft, Ihre Mitglieder, die breitere Bewegung, Geldgeber_innen, Unterstützer_innen);
- Einfluss auf die Regierungspolitik;
- Austausch von Erfahrungen mit anderen Gemeinschaften und der gesamten Bewegung;
- zur Evidenzbasis über die Wirksamkeit und die Grenzen von Gemeinschaftsmaßnahmen beizutragen”.
- (Ein schrittweiser Leitfaden zur Überwachung und Bewertung, 2014, S. 6)
(A step by step guide to Monitoring and Evaluation, 2014, p. 6)
Die Strategie der Europäischen Union für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.
- Um zu gewährleisten, dass Behinderung auf der politischen Agenda der EU eine Priorität bleibt, ermutigt und berät die Europäische Kommission alle EU-Institutionen und -Agenturen, “Behindertenfragen in ihre Politik und ihre Maßnahmen einzubeziehen und Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen während des gesamten Prozesses der Politikgestaltung zu konsultieren” (Europa, 2021).
- Darüber hinaus verspricht die Europäische Kommission im Rahmen der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zur Erreichung ihrer Ziele eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Interessenvertretern bei der Schaffung einer Behindertenplattform im Jahr 2021.
Module 4 – Evaluierung und Überwachung lokaler politischer Maßnahmen zu Behindertenfragen