Etwa 30% der Gesamtbevölkerung (8.955.102) haben mindestens eine Behinderung oder Einschränkung: körperlich, kognitiv/geistig, sozial, kommunikativ usw. Unter der Bevölkerung gibt es auch benachteiligte Kinder und Jugendliche (mit Migrationshintergrund, Lernbehinderungen usw.) sowie Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Österreich war eines der ersten Länder, das die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2008 noch vor der EU unterzeichnet hat. Mit der Unterzeichnung des sogenannten Fakultativprotokolls ist Österreich eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (PwD) eingegangen. Der Nationale Aktionsplan (NAP) Behinderung 2012-2020 ist die Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD), die sich gegen stereotype Sichtweisen auf Menschen mit Behinderung richtet.
Laut dem Parlament der Republik Österreich sind alle Menschen gleich und müssen gleich behandelt werden. In diesem Rahmen hat die österreichische Verfassung unter anderem ein Gesetz zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen (2021), ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (2021), das Diskriminierung verhindert, sowie ein Gleichbehandlungsgesetz (2021) in Bezug auf Geschlecht, Alter, Religion usw. festgelegt.
Die Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben und die Weiterentwicklung und Fortführung der bestehenden Programme für Menschen mit Behinderung stehen weiterhin im Fokus der Behindertenpolitik.
Bildung
Die österreichische Strategie für lebenslanges Lernen zielt darauf ab, das hohe Qualifikationsniveau der Bürger weiter zu verbessern und weniger gebildete Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderung, in die moderne Wissensgesellschaft einzubeziehen. Dementsprechend gibt es in Österreich Sonderschulen für Kinder mit jeglicher Art von Behinderung (seh- und hörgeschädigte SchülerInnen, SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten usw.).
Beschäftigung/Finanzielle Gleichstellung
Das Behinderteneinstellungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das Behindertenrecht und enthält wichtige Regelungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die Ausgleichstaxe, die Behindertenvertretung etc. Darüber hinaus können österreichische StaatsbürgerInnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % einen Bescheid beantragen, der sie als behinderte Menschen ausweist, die besondere Unterstützung erhalten (auch bekannt als eingetragene behinderte Personen).
Die berufliche Rehabilitation ist ein laufendes Programm der Österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (Pensionsversicherungsanstalt). Die Hauptziele des Programms sind die Vorbeugung von Invalidität und Berufsunfähigkeit, die Entwicklung von Programmen zur beruflichen Orientierung für Personen mit physischen oder psychischen Behinderungen oder Einschränkungen, die Bereitstellung von Berufsausbildungen, Schulungen und finanziellen Zuschüssen.
Das Netzwerk für professionelle Hilfe des Sozialministeriums bündelt Dienstleistungen von über 200 Anbietern. Menschen mit Behinderung und Menschen mit Benachteiligungen im Alter von 15 bis 65 Jahren können diese Angebote kostenlos in Anspruch nehmen.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jugendliche mit Leistungsschwierigkeiten zur Erreichung eines Lehrabschlusses.
Der FSW unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Er fördert die Tagesstruktur sowie Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und beruflichen Integration.