Thema 3: Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit
Rund 80 Millionen Menschen in der EU sind in irgendeiner Form von einer Behinderung betroffen. Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (2019) zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Beseitigung von Barrieren zu verbessern, die durch abweichende Rechtsvorschriften entstehen. Die Kommission legt den Rechtsakt zur Barrierefreiheit vor, um Barrieren zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, die durch unterschiedliche nationale Anforderungen an die Barrierefreiheit entstanden sind.
Der Europäische Rechtsakt über die Barrierefreiheit betrifft Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen am wichtigsten sind und für die in den einzelnen EU-Ländern höchstwahrscheinlich unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten.
Die Europäische Kommission konsultierte Interessengruppen und Experten zum Thema Zugänglichkeit und berücksichtigte die Verpflichtungen, die sich aus der UN-Konvention über Menschen mit Behinderungen ergeben. Zu diesen Produkten und Dienstleistungen gehören:
Die Unternehmen werden davon profitieren:
Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen werden davon profitieren:
Die EAA schreibt nicht bis ins Detail vor, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung zugänglich zu machen ist.
Sie sieht jedoch die Entwicklung von Normen oder technischen Durchführungsmaßnahmen vor, wenn mehr Details erforderlich sind.