Thema 4: Die Richtlinie (EU) 2016/2102
Der vollständige Titel lautet Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
So wie die GDPR (General Data Protection Regulation) die Datenschutzgesetze in der EU vereinheitlicht hat, ist die Richtlinie 2016/2102 eine Vereinheitlichung der Gesetze zur Barrierefreiheit in der Europäischen Union. Im Gegensatz zur GDPR handelt es sich jedoch um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung. Zitat Europa.eu
Eine “Verordnung” ist ein verbindlicher Rechtsakt. Sie muss in ihrer Gesamtheit in der EU angewendet werden. Als die EU zum Beispiel sicherstellen wollte, dass es gemeinsame Schutzmaßnahmen für Waren gibt, die von außerhalb der EU eingeführt werden, nahm der Rat eine Verordnung an.
Eine “Richtlinie” ist ein Rechtsakt, der ein Ziel vorgibt, das alle EU-Länder erreichen müssen. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, ihre eigenen Gesetze zu erlassen, um diese Ziele zu erreichen. Ein Beispiel dafür ist die EU-Verbraucherrechtsrichtlinie, die die Rechte der Verbraucher in der gesamten EU stärkt, indem sie zum Beispiel versteckte Gebühren und Kosten im Internet abschafft und die Frist verlängert, innerhalb derer Verbraucher von einem Kaufvertrag zurücktreten können.
Die Richtlinie umfasst Websites, mobile Anwendungen, Intranets und Dokumente öffentlicher Stellen.
Was ist abgedeckt?
Die Richtlinie zielt auf Gesetze in Bezug auf Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen ab. Zitat Artikel 3, 1:
Öffentliche Stelle: der Staat, regionale oder lokale Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts […]
Zum Beispiel:
Was ist NICHT gedeckt?