EU-Behindertenausweis

Thema 5: EU-Behindertenausweis

 

Der EU-Behindertenausweis – mehr Möglichkeiten

 

Um Menschen mit Behinderungen das Reisen zwischen den EU-Ländern zu erleichtern, entwickelt die EU ein freiwilliges System zur gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus und einiger damit verbundener Leistungen auf der Grundlage eines EU-Behindertenausweises.​

Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was zu Schwierigkeiten für Menschen mit Behinderungen führt, da ihr nationaler Behindertenausweis in anderen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht anerkannt wird.​

Der EU-Behindertenausweis gewährleistet Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu grenzüberschreitenden Leistungen, vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr. ​

 

Ein Pilotprojekt der Karte wurde im Februar 2016 in einer Gruppe von acht EU-Ländern gestartet:​

  • Belgien​
  • Zypern​
  • Estland​
  • Finnland​
  • Italien​
  • Malta​
  • Rumänien​
  • Slowenien: Schauen wir uns einmal genauer an, wie es hier funktioniert hat! ➪​

 

Der Ausweis ändert nicht die nationalen Anspruchskriterien oder Vorschriften. Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten zu entscheiden, wer für den Erhalt des Ausweises in Frage kommt, wobei die nationale Definition von Behinderung zugrunde gelegt wird, und das Ausstellungsverfahren festzulegen.​

2019 hat die Europäische Kommission mit der Bewertung der Initiative begonnen, um die mögliche breitere Einführung des Behindertenausweises in der EU zu erleichtern.​

EU-Behindertenausweis
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